Wird die IKPT Paartherapie von der Krankenkasse bezahlt?

    Paartherapie ist im KVG anderen Psychotherapien gleichgestellt und eine Pflichtleistung im Rahmen der Grundversicherung. Sie wird nach dem Tarmed Tarif (Zeittarif) abgerechnet. Jede Leistung der Krankenkasse setzt voraus, dass der Behandlung eine Krankheit bzw. eine „Störung“ mit Krankheitswert zu Grunde liegt. „Lebensprobleme“, Konflikte, „Beziehungsschwierigkeiten“ allein sind keine Krankheiten im Sinne des KVG und berechtigen nicht zu Leistungen aus der Grundversicherung. Liegen gesundheitliche Störungen vor, welche mit einer Paartherapie nach den WZW Kriterien (wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich) behandelt werden können, ist die Kasse leistungspflichtig.

    In der psychotherapeutischen Praxis liegen häufig krankhafte Störungen vor, welche mit Paartherapie ursächlicher, rascher und wirksamer behandelt werden können als mit anderen Psychotherapien. Es handelt sich dabei vor allem um Depressionen, Angstzustände, Zwangstörungen, Anpassungsstörungen posttraumatische und weitere Störungen. Die Erfahrung zeigt, dass länger dauernde Beziehungsstörungen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu psychischen Erkrankungen des einen oder beider Partner zu führen pflegen.

    Die privat zu bezahlenden Tarife und die Tarmed Tarife sind grundsätzlich gleich hoch. Es besteht die Möglichkeit, dass beide Partner, nur einer oder keiner von beiden Kassenleistungen beanspruchen kann, je nachdem ob psychische Erkrankungen vorliegen.